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Rechtliches

XGait SaaS-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der SaaS-Plattform XGait. Schwerpunkt Geschäftskunden — Privatkonten sind zulässig, soweit freigeschaltet.

Stand: 18. August 2026·/agb
Vertragskern

XGait ist kein Kauf- oder Werkvertrag über eine auszuliefernde Software. Gegenstand ist ausschließlich der zeitlich begrenzte Zugang zu einer von Baldux betriebenen SaaS-Plattform. Auch kundenspezifische Konfigurationen oder innerhalb der Plattform erzeugte Softwarestrukturen ändern daran nichts.

1.Geltungsbereich und Kundengruppen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „XGait“ zwischen der Baldux GmbH, Erlistrasse 6, 6403 Küssnacht am Rigi, Schweiz („Baldux“, „XGait“, „wir“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“, „Nutzer“).

XGait richtet sich in erster Linie an Unternehmen und sonstige geschäftliche Nutzer. Soweit XGait die Registrierung als Privatkunde ausdrücklich anbietet, können auch Verbraucher einen Vertrag schließen. „Geschäftskunde“ ist jeder Kunde, der den Vertrag überwiegend zu Zwecken seiner gewerblichen, selbständigen oder beruflichen Tätigkeit schließt. „Verbraucher“ ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt. Für Verbraucher gelten ergänzend die in diesen AGB und unter /widerruf bezeichneten Verbraucherschutzregelungen; zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben stets unberührt.

Abweichende Geschäftsbedingungen eines Geschäftskunden gelten nur, wenn Baldux ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Angebote und ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB im Konfliktfall vor. Für Auftragsverarbeitung geht der AVV/DPA den allgemeinen Datenschutzklauseln vor. Gegenüber Verbrauchern gelten entgegenstehende oder ergänzende zwingende Schutzvorschriften des anwendbaren Rechts vorrangig.

2.Begriffe

„XGait Service“ ist der gehostete Zugriff auf die XGait-Plattform einschließlich der jeweils freigeschalteten Funktionen, Module, KI-Funktionen, Integrationen, APIs und Benutzeroberflächen.

„XGait Technology“ bezeichnet sämtliche Rechte, Technologien und Bestandteile von Baldux/XGait, insbesondere Plattform, Framework, Core, Runtime, Source- und Object Code, Architektur, Daten- und Objektmodelle, Schemas, generische und kundenspezifisch konfigurierte Module, UI-Komponenten, Libraries, Connectoren, APIs, SDKs, Adapter, Templates, Vorlagen, Workflowsysteme, Builder, Generatoren, Automatisierungslogiken, Agenten, KI-Orchestrierung, Model-Routing, Prompts, Systemanweisungen, Regelwerke, Evaluations- und Prüfmechanismen, Retrieval-/Context-Logiken, Deployment- und Infrastrukturkomponenten, technische Metadaten, interne Logs, Sicherheitsmechanismen, Dokumentation, Methoden, Know-how und sämtliche Weiterentwicklungen davon.

„Workspace/Application Configuration“ sind innerhalb von XGait angelegte oder generierte Objekte, Masken, Datenmodelle, Workflows, Automatisierungen, Dashboards, Regeln, Integrationskonfigurationen, technische Schemas, Code- oder Konfigurationsartefakte und sonstige technische Strukturen. Sie sind Bestandteil der XGait Technology, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

„Customer Content“ sind Daten, Dokumente, Texte, Dateien, Bilder, Marken, Logos, Eingaben, Stammdaten, Transaktionsdaten und sonstige Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in XGait einbringen oder aus Kundensystemen übermitteln.

„Business Output“ sind vom Service erzeugte, vom technischen Plattformkern separierbare geschäftliche Ergebnisse wie Berichte, Tabellen, Dokumente, Texte, Auswertungen oder Datenexporte. Nicht dazu gehören Source Code, Plattformkonfigurationen, Systemprompts, interne Schemas, technische Metadaten oder andere XGait Technology.

„Authorized Users“ sind vom Kunden autorisierte natürliche Personen, die im Rahmen des gebuchten Plans auf XGait zugreifen dürfen. Bei Privatkonten ist der registrierte Verbraucher selbst Authorized User; eine Weitergabe des Kontos an Dritte ist nur erlaubt, soweit der jeweilige Plan dies ausdrücklich vorsieht.

3.Vertragsschluss und Kontoberechtigung

Ein Vertrag kommt durch Online-Registrierung und Annahme durch XGait, durch Abschluss eines kostenpflichtigen Plans, durch Auftragsbestätigung oder auf sonst vereinbarte Weise zustande.

Bei einem Geschäftskonto sichert die registrierende Person zu, zum Vertragsschluss im Namen des angegebenen Unternehmens berechtigt zu sein. Bei einem Privatkonto bestätigt der Nutzer, mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig bzw. nach dem für ihn geltenden Recht zum Vertragsschluss befugt zu sein. Der Kunde hält seine Rechnungs-, Kontakt- und Accountdaten aktuell.

Geschäftskonten sind einem Unternehmen bzw. einer Organisation zugeordnet; Privatkonten einer natürlichen Person. Zugangsdaten dürfen nur im vereinbarten Umfang an Authorized Users vergeben werden und sind geheim zu halten. Generische oder gemeinsam genutzte Zugangsdaten sind zu vermeiden, soweit XGait hierfür keine vorgesehene Teamfunktion bereitstellt.

4.Leistungsgegenstand: Zugang statt Softwareübertragung

Baldux stellt dem Kunden XGait während der Vertragsdauer als gehosteten Online-Dienst bereit. Eine bestimmte Software wird dem Kunden nicht verkauft, übereignet oder als Quellcode ausgeliefert.

Der Kunde erhält ausschließlich das in Ziffer 10 beschriebene zeitlich begrenzte SaaS-Nutzungsrecht. Eigentum, Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an XGait und XGait Technology verbleiben vollständig bei Baldux bzw. den jeweiligen Lizenzgebern.

Auch wenn der Kunde mit XGait eigene Prozesse, Module, Objekte, Dashboards, Workflows oder Anwendungen zusammenstellt oder durch KI generieren lässt, entsteht dadurch kein Anspruch auf Herausgabe, Eigentum, Quellcode, Self-Hosting, Portierung der Plattform oder dauerhafte Nutzung dieser technischen Struktur außerhalb von XGait.

Baldux darf die technische Umsetzung, Modelle, Anbieter, Architektur, Benutzeroberfläche und interne Komponenten ändern, ersetzen oder weiterentwickeln, sofern die wesentliche Funktion des gebuchten Services nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

5.Pläne, Funktionen und Nutzungslimits

Funktionsumfang, Nutzerzahl, Speicher, Rechenleistung, KI-Nutzung, API-Volumen und sonstige Limits richten sich nach dem gebuchten Plan, dem Angebot oder der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung.

Baldux darf angemessene technische Fair-Use-, Rate-, Speicher-, API- und Sicherheitslimits einsetzen. Bei ungewöhnlich hoher oder missbräuchlicher Nutzung darf Baldux nach vorheriger Information eine Plananpassung verlangen oder die Nutzung technisch begrenzen, soweit dies zur Stabilität und fairen Nutzung erforderlich ist.

Beta-, Preview- oder experimentelle Funktionen können gesondert gekennzeichnet werden. Für sie können abweichende Verfügbarkeiten und Funktionsstände gelten.

6.KI-Funktionen und automatisierte Ergebnisse

XGait kann künstliche Intelligenz, generative Modelle, Agenten, automatische Klassifikation, Extraktion, Code-/Konfigurationsgenerierung, Empfehlungen und andere automatisierte Verfahren einsetzen. Welche externen Anbieter als Unterauftragsbearbeiter eingesetzt werden, ist auf /unterauftragsbearbeiter dokumentiert.

KI-Ergebnisse können unvollständig, probabilistisch, fehlerhaft, veraltet oder für den konkreten Zweck ungeeignet sein. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, Eingaben und Ergebnisse vor produktiver, geschäftlicher oder sonst folgenreicher Verwendung entsprechend dem jeweiligen Risiko fachlich zu prüfen und erforderliche menschliche Freigaben vorzusehen. XGait ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Medizin-, Sicherheits-, Finanz- oder sonstige regulierte Fachberatung und übernimmt keine Verantwortung dafür, dass ein KI-Ergebnis für den vom Kunden gewählten Einzelfall geeignet ist, soweit gesetzlich zulässig.

Soweit der Kunde XGait für Entscheidungen mit Auswirkungen auf natürliche Personen oder in regulierten, sensiblen bzw. hochriskanten Bereichen einsetzt, ist er für die rechtliche Einordnung und Zulässigkeit seines konkreten Einsatzes, Rechtsgrundlagen, erforderliche menschliche Aufsicht, Betroffeneninformationen, Kennzeichnungspflichten, Risikobewertungen, Dokumentation und sonstige Compliance verantwortlich. XGait kann solche Nutzungen nach der Acceptable Use & AI Policy ausschließen, sperren oder von einer gesonderten schriftlichen Freigabe und zusätzlichen Schutzmaßnahmen abhängig machen.

Customer Content wird von Baldux nicht zum Training allgemeiner eigener Foundation-/Basismodelle verwendet, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich gesondert zustimmt. Soweit externe Modellanbieter eingesetzt werden, nutzt Baldux nach Möglichkeit Business-/API-Angebote mit vertraglichen bzw. technischen No-Training-Regeln; die konkrete Anbieter- und Transferlage ist unter /unterauftragsbearbeiter offengelegt.

7.Customer Content, Kundendaten und Verantwortlichkeit

Der Kunde behält seine Rechte an Customer Content. Er räumt Baldux für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, weltweites und auf den Vertragszweck beschränktes Recht ein, Customer Content zu hosten, zu vervielfältigen, technisch zu konvertieren, zu strukturieren, zu übertragen und durch freigegebene Unterauftragsbearbeiter einschließlich KI-/Modellanbietern verarbeiten zu lassen, soweit dies zur Bereitstellung, Sicherheit, Fehlerbehebung, Unterstützung und Ausführung der vom Kunden gewählten XGait-Funktionen erforderlich ist. Eine Produktverbesserung mit Inhaltsdaten erfolgt nur, soweit dies im AVV/Datenschutzrecht zulässig ist, insbesondere aggregiert/anonymisiert oder auf gesonderter Rechtsgrundlage.

Der Kunde trägt die Verantwortung für Auswahl, Inhalt, Herkunft und Rechtmäßigkeit des von ihm eingebrachten Customer Content. Er stellt insbesondere sicher, dass er zur Erhebung, Nutzung, Offenlegung, Übermittlung an XGait und – soweit eine KI-Funktion verwendet wird – zur KI-gestützten Verarbeitung und Übermittlung an die hierfür eingesetzten Unterauftragsbearbeiter berechtigt ist. Der Kunde ist für erforderliche Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Betroffeneninformationen, Geheimhaltungsfreigaben, Datenminimierung, Zweckbindung, Aufbewahrung und die Richtigkeit seiner Eingaben verantwortlich. Baldux ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit einzelner vom Kunden hochgeladener Daten oder Weisungen vorab zu prüfen.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten bzw. besonders schützenswerte Personendaten, Daten von Kindern, biometrische Daten, Gesundheitsdaten, Strafdaten, gesetzlich besonders geschützte Geheimnisse, vollständige Zahlungskartendaten, Passwörter, private Schlüssel, Zugangstoken oder vergleichbar kritische Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn die konkrete XGait-Funktion und der vereinbarte Sicherheits- und Compliance-Rahmen dies ausdrücklich zulassen. Andernfalls ist die Eingabe untersagt. XGait darf solche Inhalte automatisiert oder manuell zurückweisen, maskieren, sperren oder löschen, wenn dies zur Sicherheit oder Compliance erforderlich ist.

Soweit Baldux personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, der insoweit als Verantwortlicher/Auftraggeber oder Auftragsverarbeiter handelt, gilt ergänzend der AVV/DPA. Bei rein privater/haushaltsbezogener Nutzung kann die datenschutzrechtliche Rollenverteilung abweichen; die vertragliche Verantwortung des Nutzers für die Berechtigung zur Eingabe von Daten Dritter bleibt bestehen.

8.Business Output

Soweit Business Output rechtlich schutzfähig ist und nicht XGait Technology, Customer Content oder Rechte Dritter enthält, erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht, exportierten Business Output für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden, zu bearbeiten und intern weiterzugeben.

Dieses Recht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf technische Plattformbestandteile, Source Code, Workspace/Application Configurations, Objekt- oder Datenbankschemas, Systemprompts, Regeln, Model-Routing, interne Metadaten oder sonstige XGait Technology. Eine Datei oder Darstellung wird nicht allein deshalb zum frei nutzbaren Business Output, weil sie über die Benutzeroberfläche sichtbar ist.

Der Kunde ist für die Prüfung verantwortlich, ob KI-generierter Business Output Rechte Dritter verletzt oder für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.

9.Feedback, Vorschläge und generisches Know-how

Feedback, Ideen, Verbesserungsvorschläge und Funktionswünsche des Kunden darf Baldux unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt zur Weiterentwicklung von XGait verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Customer Contents offengelegt werden.

Baldux bleibt frei, allgemeines Know-how, Methoden, Konzepte, technische Erfahrungen und nicht kundenspezifische Erkenntnisse aus der Leistungserbringung für andere Kunden und Produkte zu verwenden. Vertrauliche Kundendaten und Geschäftsgeheimnisse des Kunden werden dadurch nicht zur freien Verwendung freigegeben.

10.Proprietäres SaaS-Nutzungsrecht

Für die Dauer eines bezahlten und nicht gesperrten Vertrags gewährt Baldux dem Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, den XGait Service über die vorgesehenen Benutzeroberflächen und freigegebenen APIs im Umfang des gebuchten Plans für eigene zulässige Zwecke zu nutzen. Bei Geschäftskunden ist die Nutzung auf eigene interne geschäftliche Zwecke beschränkt; bei Verbrauchern auf die eigene private Nutzung.

Das Nutzungsrecht ist untrennbar an den aktiven XGait-Service gebunden. Es umfasst kein Recht auf Besitz oder Herausgabe einer Softwarekopie und kein Recht zur Nutzung nach Vertragsende.

Mit Beendigung, Ablauf oder wirksamer Sperrung des Vertrags endet das SaaS-Nutzungsrecht automatisch. Gesetzliche Rechte an Customer Content und gesetzlich vorgeschriebene Datenexport-/Switching-Rechte bleiben unberührt, begründen aber kein Fortbestehen der Softwarelizenz. Einzelheiten regelt die proprietäre SaaS-Lizenz.

11.Streng untersagte Nutzungen zum Schutz von XGait

Soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt, ist es dem Kunden, Authorized Users und Dritten insbesondere untersagt:

  • XGait oder XGait Technology ganz oder teilweise zu kopieren, reproduzieren, verkaufen, vermieten, verleasen, vertreiben, veröffentlichen, unterlizenzieren, übertragen, white-labeln oder als Service-Bureau/Reseller für Dritte anzubieten;
  • Source Code, Object Code, Framework, Systemprompts, interne Regeln, Modellrouting, Datenstrukturen, Schemas, private APIs, technische Metadaten oder andere nicht öffentlich dokumentierte Bestandteile zu ermitteln, zu extrahieren oder außerhalb des vorgesehenen Services zu verwenden;
  • XGait zu dekompilieren, disassemblieren, reverse-engineeren oder anderweitig die technische Konstruktion zu rekonstruieren, außer und nur soweit eine solche Handlung zwingend gesetzlich erlaubt ist und nicht wirksam ausgeschlossen werden kann;
  • durch Scraping, automatisierte Abfragen, Screen-/DOM-Harvesting, API-Missbrauch, Prompt Injection, Modell-Extraktion, systematische Testabfragen oder vergleichbare Verfahren einen Datensatz, ein Modell, ein konkurrierendes Framework, einen Clone oder eine funktional nachgebildete Plattform zu erstellen;
  • XGait-Ausgaben, interne Strukturen oder proprietäre technische Informationen zum Training, Fine-Tuning, Distillation, Evaluation oder Aufbau eines konkurrierenden KI-, Code-, Software- oder Entwicklungsdienstes zu verwenden;
  • öffentliche Benchmarks, Sicherheitsanalysen, Penetrationstests oder Leistungs-/Vergleichstests zu veröffentlichen oder unautorisierte Sicherheitsprüfungen durchzuführen; verantwortungsvolle Sicherheitsmeldungen an service@xgait.com bleiben erlaubt;
  • Nutzungs-, Rechte-, Kapazitäts-, Abrechnungs-, Lizenz-, Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen;
  • Marken-, Urheber-, Lizenz- oder Herkunftshinweise zu entfernen oder den Eindruck zu erwecken, XGait Technology stamme vom Kunden oder einem Dritten.

12.Externe Entwickler und Dienstleister des Kunden

Geschäftskunden dürfen eigene Mitarbeiter oder externe Entwickler als Authorized Users einsetzen, solange der Vertrag aktiv ist und der gebuchte Plan dies zulässt. Privatkunden dürfen Dritten nur dann Zugriff geben, wenn der Plan eine entsprechende Freigabe-/Teamfunktion ausdrücklich vorsieht. Dritte handeln ausschließlich für den Kunden und erwerben keinerlei eigene Rechte an XGait.

Eine externe Agentur darf XGait nicht für andere Kunden, eigene Produkte, Templates, Frameworks, Libraries oder konkurrierende Dienstleistungen wiederverwenden. Der Kunde ist für Verstöße seiner Authorized Users und beauftragten Dienstleister wie für eigenes Verhalten verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.

Ein Zugriff externer Entwickler auf nicht öffentlich dokumentierte XGait Technology, Quellcode oder interne Systembestandteile wird grundsätzlich nicht geschuldet und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

13.Integrationen und Drittanbieter

XGait kann Schnittstellen zu Diensten Dritter bereitstellen. Der Kunde ist für seine Verträge, Accounts, API-Schlüssel, Daten und Berechtigungen bei diesen Drittanbietern verantwortlich.

Baldux ist nicht für Ausfälle, Änderungen, API-Limits, Sperren oder Inhalte eines Drittanbieters verantwortlich, soweit die Ursache außerhalb des Einflussbereichs von Baldux liegt. XGait darf Integrationen an Änderungen der Drittanbieter anpassen, ersetzen oder einstellen, wenn eine Fortführung technisch, rechtlich oder wirtschaftlich unzumutbar wird.

Drittanbieter können eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen unterliegen.

14.Sicherheit und Accounts

Der Kunde schützt Benutzerkonten und Zugangsdaten, aktiviert angebotene Mehrfaktor- oder Sicherheitsfunktionen und informiert XGait unverzüglich bei vermutetem Missbrauch.

Baldux setzt angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein; die für Auftragsverarbeitung zugesagten Maßnahmen sind im AVV/TOM beschrieben.

Baldux darf Konten oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren, wenn dies zur Abwehr eines Sicherheitsrisikos, Missbrauchs, einer Rechtsverletzung oder zum Schutz anderer Kunden erforderlich ist. Soweit vertretbar, informiert Baldux den Kunden vor oder unverzüglich nach der Sperre.

15.Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen

Baldux bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit, sofern kein separates SLA vereinbart wurde.

Wartung, Sicherheitsupdates, Notfallmaßnahmen, Netz-/Providerstörungen und Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs können zu Unterbrechungen führen. Planbare wesentliche Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt.

Baldux darf Funktionen weiterentwickeln, umgestalten oder ersetzen. Wesentliche Kernfunktionen eines bezahlten Plans werden während einer laufenden Mindestvertragsdauer nicht ohne sachlichen Grund ersatzlos entzogen.

16.Support

Supportumfang, Reaktionszeiten und Kanäle richten sich nach dem gebuchten Plan. Nicht ausdrücklich vereinbarte Entwicklungs-, Datenmigrations-, Beratungs- oder Integrationsleistungen sind nicht im Standard-SaaS-Entgelt enthalten.

Baldux darf Supportzugriffe auf Kundendaten nur im erforderlichen Umfang und nach den geltenden Datenschutz- und Sicherheitsregeln durchführen.

17.Preise, Zahlung und Steuern

Preise, Abrechnungsperioden und enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem gewählten Plan, dem Checkout oder einem individuellen Angebot. Bei Geschäftskunden verstehen sich Preise zuzüglich anwendbarer Steuern, soweit nicht anders ausgewiesen. Verbrauchern wird vor Abgabe der zahlungspflichtigen Bestellung der Gesamtpreis einschließlich anwendbarer Steuern und sonstiger unvermeidbarer Preisbestandteile sowie das Abrechnungsintervall angezeigt, soweit gesetzlich erforderlich.

Wiederkehrende Entgelte werden grundsätzlich im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig. Der Kunde ermächtigt den im Checkout eingesetzten Zahlungsdienst, fällige Beträge entsprechend dem gewählten Zahlungsmodell einzuziehen, soweit dies vereinbart ist. Bei Verbrauchern werden vor Vertragsschluss insbesondere Laufzeit, automatische Verlängerung, Kündigungsmöglichkeiten und Zahlungspflicht klar angezeigt.

Bei Zahlungsverzug darf Baldux nach angemessener Mahnung und Fristsetzung den Zugang sperren. Die Zahlungspflicht für bereits angefallene Entgelte bleibt bestehen.

Preisänderungen für künftige Abrechnungsperioden werden mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Bei wesentlichen Erhöhungen kann der Kunde zum Änderungszeitpunkt kündigen, sofern nicht bereits eine feste Preisbindung vereinbart ist.

18.Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung

Der Vertrag läuft für die im Plan oder Angebot vereinbarte Periode. Monatspläne verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, Jahrespläne jeweils um die vereinbarte Verlängerungsperiode, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.

Soweit im Checkout nichts Abweichendes ausgewiesen ist, kann ein Monatsabo jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Bereits gezahlte Entgelte für die laufende Periode werden nicht anteilig erstattet, soweit zwingendes Recht – insbesondere ein gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts-, Minderungs- oder Erstattungsrecht eines Verbrauchers – nichts anderes bestimmt.

Nach dem Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugriff auf XGait. Gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Datenabruf-/Exportmöglichkeiten bleiben für den festgelegten Zeitraum verfügbar; sie begründen kein weiteres Recht zur Nutzung der Plattformfunktionen.

Für Verbraucher gelten zusätzlich etwaige zwingende gesetzliche Widerrufsrechte. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird hierüber unter /widerruf informiert. Eine ordentliche Kündigung für die Zukunft ist vom gesetzlichen Widerruf des bereits geschlossenen Vertrags zu unterscheiden.

19.Außerordentliche Kündigung und Sperre

Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund für Baldux liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerem oder wiederholtem Verstoß gegen die Lizenz-/Acceptable-Use-Regeln, Angriffen auf Sicherheit oder Rechte Dritter, gesetzlich untersagter Nutzung oder wenn die Leistungserbringung aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht mehr zulässig ist.

Bei behebbaren Verstößen wird grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist gesetzt, soweit nicht Gefahr im Verzug, ein schwerer Sicherheitsvorfall oder eine offensichtlich unzumutbare Fortsetzung vorliegt.

20.Datenexport, Vertragsende und EU Data Act

Der Kunde kann seine in XGait gespeicherten Customer Contents und die von XGait als exportierbar vorgesehenen Daten in den bereitgestellten Formaten exportieren. XGait stellt hierfür nach Maßgabe des gebuchten Plans bzw. zwingender gesetzlicher Vorschriften Funktionen oder einen angemessenen Prozess bereit.

Soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) auf den XGait Service anwendbar ist, gelten die zwingenden Switching- und Portabilitätsrechte des Kunden. XGait unterstützt den Wechsel im gesetzlich erforderlichen Umfang und stellt exportierbare Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit, soweit dies gesetzlich verlangt ist. Einzelheiten regelt die Datenexport & Switching Policy.

Nicht exportierbar und nicht herauszugeben sind XGait Technology, durch Rechte des geistigen Eigentums geschützte Assets, Geschäftsgeheimnisse, interne Sicherheitsdaten, Systemprompts, interne Schemas, Provider-Metadaten und sonstige Daten/Assets von XGait oder Dritten, soweit deren Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Ein Datenexport begründet insbesondere kein Recht auf Source Code, Self-Hosting oder eine Kopie der XGait-Anwendung.

Soweit zwingendes Recht keine längere Frist verlangt, hält XGait exportierbare Kundendaten nach Vertragsende mindestens 30 Kalendertage für den Abruf bereit. Nach Ablauf der Abruf-/Switching-Frist werden produktive Kundendaten gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Backups werden nach dem regulären Überschreibungszyklus gelöscht.

21.Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für den Vertragszweck.

Als besonders vertrauliche Informationen von Baldux gelten insbesondere Quellcode, Framework, Architektur, nicht öffentliche APIs, Daten-/Objektmodelle, Systemprompts, Agenten-/Modell-Orchestrierung, Regelwerke, technische Dokumentation, Sicherheitsmechanismen, Preis-/Produkt-Roadmaps und sonstige XGait Technology.

Die Vertraulichkeitspflicht für Geschäftsgeheimnisse und nicht veröffentlichte XGait Technology gilt auch nach Vertragsende fort, solange die Information nicht rechtmäßig öffentlich geworden ist.

22.Gewährleistung

Gegenüber Geschäftskunden gewährleistet Baldux, dass der XGait Service im Wesentlichen entsprechend der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung bereitgestellt wird. Unerhebliche Abweichungen und technisch bedingte Fehler begründen keinen Mangel, sofern die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt ist. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte auf Vertragsmäßigkeit digitaler Leistungen, Abhilfe, Minderung, Beendigung und Erstattung unberührt.

KI-Ausgaben, Drittanbieterinformationen, Prognosen und automatisch erzeugte Inhalte werden nicht als garantiert richtig, vollständig, einzigartig, fehlerfrei oder für einen bestimmten Zweck geeignet zugesichert. Diese Einschränkung berührt keine zwingenden Verbraucherrechte hinsichtlich der technischen Vertragsmäßigkeit des XGait Service selbst.

Der Kunde meldet reproduzierbare wesentliche Fehler mit den zur Analyse erforderlichen Informationen. Baldux erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.

23.Haftung

23.1 Für Geschäftskunden gilt: Baldux haftet unbeschränkt nur, soweit eine Haftungsbeschränkung zwingend gesetzlich unzulässig ist, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Baldux nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden.

23.2 Für Geschäftskunden ist die Haftung von Baldux – soweit gesetzlich zulässig – je Schadensereignis und insgesamt innerhalb von zwölf Monaten auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für den betroffenen XGait Service tatsächlich gezahlten Nettoentgelte begrenzt. Soweit gesetzlich zulässig, sind mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Produktionsausfall, Reputationsschäden und reine Datenrekonstruktionskosten ausgeschlossen.

23.3 Baldux haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde unzulässige oder rechtswidrig beschaffte Daten hochlädt, erforderliche Rechtsgrundlagen/Einwilligungen/Informationen nicht sicherstellt, KI-Ergebnisse ungeprüft verwendet, Zugangsdaten nicht schützt, Anweisungen oder Konfigurationen fehlerhaft setzt oder Drittanbieter falsch konfiguriert, soweit Baldux den Schaden nicht selbst schuldhaft verursacht hat. Der Kunde bleibt für angemessene eigene Exporte/Sicherungen seiner geschäftskritischen Daten verantwortlich, soweit XGait entsprechende Funktionen bereitstellt.

23.4 Für Verbraucher gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nur, soweit sie nach dem zwingend anwendbaren Verbraucherrecht wirksam vereinbart werden können. Unberührt bleiben insbesondere zwingende Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, zwingender Produkthaftung, zwingender Datenschutzhaftung sowie sonstige nicht abdingbare Verbraucherrechte. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten kann die Haftung – soweit zulässig – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt sein. Die Haftungsbeschränkungen gelten im zulässigen Umfang auch zugunsten von Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Baldux.

24.Freistellung bei rechtswidriger Kundennutzung

24.1 Geschäftskunden stellen Baldux, soweit gesetzlich zulässig, von berechtigten Ansprüchen Dritter, angemessenen Rechtsverteidigungskosten und behördlich auferlegten Kosten frei, soweit diese auf vom Geschäftskunden bereitgestelltem Customer Content, fehlenden Rechtsgrundlagen/Einwilligungen/Informationen, einer rechtswidrigen Weisung oder KI-Nutzung, einer Verletzung von Rechten Dritter oder einem schuldhaften Verstoß des Geschäftskunden gegen Datenschutz-, Geheimhaltungs- oder sonstige Compliance-Pflichten beruhen. Die Freistellung gilt nicht, soweit Baldux den zugrunde liegenden Verstoß selbst zu vertreten hat oder gegen eigene zwingende Pflichten als Auftragsbearbeiter/Anbieter verstößt.

24.2 Baldux informiert den Geschäftskunden über entsprechende Ansprüche und ermöglicht ihm im angemessenen Umfang die Mitwirkung an der Rechtsverteidigung. Für Verbraucher gilt keine verschuldensunabhängige Freistellung; sie haften für eigene rechtswidrige oder schuldhafte Nutzung nur nach den zwingend anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

25.Datenschutz und AVV

Baldux verarbeitet personenbezogene Daten als eigener Verantwortlicher insbesondere für Vertragsverwaltung, Accounts, Abrechnung, Sicherheit und Support — sowie für Website-Analytics, sofern dieses nach vorheriger Einwilligung tatsächlich aktiviert ist. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Soweit Baldux Customer Content mit personenbezogenen Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, der insoweit als Verantwortlicher/Auftraggeber oder Auftragsverarbeiter handelt, gilt der unter /avv veröffentlichte Auftragsverarbeitungsvertrag als Bestandteil des Hauptvertrags. Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Zweck, Rechtsgrundlagen, Transparenz und Inhalt seiner Weisungen verantwortlich. Bei Privatnutzern kann je nach Nutzungskontext eine andere Rollenverteilung gelten; Einzelheiten beschreibt die Datenschutzerklärung.

Die jeweils aktuelle Unterauftragsbearbeiterliste ist unter /unterauftragsbearbeiter abrufbar.

26.Acceptable Use & Compliance

Der Kunde hält die unter /acceptable-use veröffentlichte Acceptable Use & AI Policy ein. Sie ist Bestandteil des Vertrags.

Baldux darf Funktionen oder Nutzungen ablehnen, einschränken oder zusätzliche Sicherheits-/Compliance-Anforderungen verlangen, wenn sich aus der konkreten Verwendung erhöhte Risiken für Personen, Sicherheit, Datenschutz, regulatorische Pflichten oder Rechte Dritter ergeben.

27.Referenzen

Baldux darf Name, Logo oder Marke des Kunden nur mit vorheriger Zustimmung als Referenz verwenden, sofern nicht im Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

28.Änderungen der Vertragsbedingungen

Baldux kann diese AGB, die Lizenzbedingungen, den AVV und die Policies für die Zukunft anpassen, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklungen oder Weiterentwicklung des Services erforderlich ist.

Wesentliche Änderungen für laufende kostenpflichtige Verträge werden mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Gegenüber Geschäftskunden kann Baldux sachlich erforderliche Änderungen nach dieser Regelung vornehmen; soweit eine Änderung den Kunden wesentlich benachteiligt und nicht zwingend rechtlich oder sicherheitsbedingt erforderlich ist, kann der Kunde zum Änderungszeitpunkt kündigen. Gegenüber Verbrauchern gelten Änderungen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Anforderungen an Transparenz, Änderungsgründe, Information und etwaige Beendigungsrechte.

29.Übertragung

Der Kunde darf den Vertrag oder Rechte aus ihm ohne vorherige Zustimmung von Baldux nicht auf Dritte übertragen, außer im Rahmen einer gesetzlichen Gesamtrechtsnachfolge. Baldux darf den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion, Veräußerung des Geschäftsbereichs oder Rechtsnachfolge auf ein verbundenes oder übernehmendes Unternehmen übertragen, sofern dadurch die wesentlichen Rechte des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

30.Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern berührt diese Rechtswahl nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, soweit dieser Schutz nach zwingendem Kollisionsrecht nicht durch Rechtswahl entzogen werden darf.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Baldux GmbH im Kanton Schwyz, Schweiz; Baldux bleibt berechtigt, den Geschäftskunden auch an dessen Sitz zu verklagen. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregeln; eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zu ihrem Nachteil wird nicht getroffen.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form erforderlich ist.

Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Zwingendes Recht geht vor.

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