1.Geltungsbereich und Kundenkreis
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Baldux GmbH, Erlistrasse 6, 6403 Küssnacht am Rigi, Schweiz („Baldux“) und ihren Kunden über die Plattform XGait und damit zusammenhängende Leistungen.
1.2 XGait wird ausschliesslich an Unternehmen verkauft, also an natürliche oder juristische Personen, die den Vertrag für ihre gewerbliche, selbständige berufliche oder behördliche Tätigkeit schliessen. Mit Verbrauchern schliesst Baldux keine Verträge. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, als Unternehmen zu handeln. Gibt sich ein Verbraucher als Unternehmen aus, haftet er Baldux für den daraus entstehenden Schaden.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Baldux ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Vertragsbestandteile sind, bei Widersprüchen in dieser Reihenfolge: (a) ein individuelles, von beiden Parteien angenommenes Angebot oder Bestellformular, (b) der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in Fragen des Datenschutzes, (c) die Bedingungen für Support und Managed-Leistungen, (d) die Leistungsbeschreibung, (e) diese AGB, (f) die Acceptable Use & AI Policy.
1.5 Aussagen auf der Website, in Präsentationen, Demos, Videos, Gesprächen oder Werbematerial beschreiben XGait allgemein. Sie sind weder Zusicherungen noch vereinbarte Eigenschaften. Beispiele, Demo-Ansichten, Zahlen und Zeitangaben dienen der Veranschaulichung. Verbindlich ist allein die Leistungsbeschreibung.
2.Begriffe
- Plattform: die von Baldux betriebene Software XGait mit Framework, Laufzeitumgebung, Objekt-Designer, Vorlagenbibliothek, Konnektoren und Programmierschnittstelle (API).
- Instanz: die dem Kunden zugeordnete, von anderen Kunden getrennte Umgebung der Plattform.
- Kundenkonfiguration: alles, was in der Instanz des Kunden angelegt wird, gleich durch wen: Objekte, Felder, Masken, Formeln, Nummernkreise, Workflows, Rechte, Belegvorlagen, Berichte, Schnittstellen-Mappings und Custom Apps.
- Kundendaten: alle Daten und Inhalte, die in die Instanz eingegeben, hochgeladen oder über Schnittstellen eingespielt werden.
- API-Token: ein Zugangsschlüssel, mit dem Programme, Skripte oder KI-Assistenten über die API auf die Instanz zugreifen.
- KI-Assistent: ein externes KI-Werkzeug, etwa Claude Code oder OpenAI Codex, das mit einem API-Token Kundenkonfigurationen anlegt oder ändert.
- Public App: ein von Baldux bereitgestellter und gepflegter Konnektor für einen bestimmten Drittdienst.
- Custom App: eine vom Kunden selbst oder in seinem Auftrag eingerichtete Anbindung an einen Drittdienst.
- Beta-Funktion: eine als „Beta“, „Preview“ oder „Early Access“ gekennzeichnete Funktion.
- Freigabe: die Erklärung des Kunden in Textform oder durch eine Handlung in der Plattform, dass eine Konfiguration umgesetzt oder produktiv genutzt werden soll.
3.Vertragsschluss, Nachweis und Testphase
3.1 Der Vertrag kommt zustande durch Registrierung mit Bestätigung dieser AGB und Bereitstellung der Instanz, durch Annahme eines Angebots oder Bestellformulars von Baldux in Textform oder durch Bestellung und Auftragsbestätigung. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
3.2 Baldux speichert bei Vertragsschluss den Zeitpunkt, die Person, die Versionen der akzeptierten Dokumente und die gesetzten Bestätigungen. Der Kunde erhält die akzeptierten Dokumente per E-Mail. Diese Aufzeichnung gilt als Nachweis der Vereinbarung.
3.3 Die registrierende Person bestätigt, dass sie für ein Unternehmen handelt und berechtigt ist, es zu vertreten. Baldux darf diese Angaben prüfen, insbesondere die UID bzw. USt-IdNr. über amtliche Register, Nachweise der Unternehmereigenschaft verlangen, Registrierungen mit privaten E-Mail-Adressen ablehnen sowie Verträge und Testinstanzen ohne Angabe von Gründen ablehnen oder beenden, wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen. Wer sich wahrheitswidrig als Unternehmen ausgibt, kann sich nicht auf Rechte berufen, die nur Verbrauchern zustehen.
3.4 Testphase. Die Testphase dauert 7 Kalendertage ab Bereitstellung der Instanz und ist unentgeltlich. Sie endet automatisch; ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur, wenn der Kunde ausdrücklich bestellt. Baldux kann die Testphase im Einzelfall verlängern oder jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. In der Testphase gibt es keinen Support-Anspruch, und Baldux haftet ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unterstützung in der Testphase ist eine unentgeltliche Gefälligkeit. Daten einer nicht fortgeführten Testinstanz werden 30 Tage nach Testende gelöscht; Baldux empfiehlt, in der Testphase keine produktiven Daten zu verwenden, die nicht auch anderweitig gesichert sind.
4.Leistungsgegenstand: Werkzeug, nicht Ergebnis
4.1 Baldux stellt dem Kunden die Plattform während der Vertragsdauer als Online-Dienst zur Nutzung bereit. Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem gebuchten Plan.
4.2 XGait ist ein Werkzeug, mit dem der Kunde eigene Anwendungen konfiguriert. Baldux schuldet die Bereitstellung der Plattform, nicht einen bestimmten fachlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen oder rechtlichen Erfolg. Baldux schuldet insbesondere nicht, dass eine Kundenkonfiguration für den Zweck des Kunden oder für eine bestimmte Branche geeignet ist, korrekt rechnet, gesetzliche Anforderungen erfüllt oder mit Drittsystemen zusammenarbeitet.
4.3 Baldux darf die Plattform weiterentwickeln, Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen und Anbieter und Technik austauschen. Entfällt eine Funktion, die in der Leistungsbeschreibung genannt ist, ersatzlos, kann der Kunde auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
4.4 Support, Managed-Leistungen, Beratung, Datenmigration und Schulung sind nicht im Plattformentgelt enthalten und nicht geschuldet. Sie sind nach Ziffer 15 kostenpflichtig buchbar.
5.Nutzungsrecht und Schutz der Plattform
5.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform für eigene geschäftliche Zwecke und die seiner verbundenen Unternehmen zu nutzen. Alle Rechte an der Plattform, am Quellcode, an der Vorlagenbibliothek und an den Konnektoren bleiben bei Baldux.
5.2 Dem Kunden ist untersagt: die Plattform zu kopieren, zu vermieten, zu verkaufen oder Dritten als Dienst anzubieten; sie zu dekompilieren oder nachzubauen, soweit dies nicht zwingend erlaubt ist; interne Strukturen auszulesen; die Plattform zum Aufbau eines Konkurrenzprodukts oder zum Training von KI-Modellen zu verwenden; Sicherheits- und Nutzungsgrenzen zu umgehen oder ohne schriftliche Freigabe Sicherheitstests durchzuführen.
6.Kundenkonfiguration und Kundendaten
6.1 Kundendaten gehören dem Kunden. Er räumt Baldux die Rechte ein, die für Betrieb, Datensicherung, Fehlerbehebung und die vom Kunden genutzten Funktionen nötig sind.
6.2 Die Kundenkonfiguration darf der Kunde zeitlich unbeschränkt nutzen. Er kann sie während der Vertragsdauer und 30 Tage danach über die API exportieren oder bei Baldux anfordern; Baldux liefert sie dann innerhalb von 30 Tagen in maschinenlesbarer Form. Die Plattform, mit der die Konfiguration ausgeführt wird, ist davon nicht erfasst.
6.3 Baldux darf allgemeine, nicht vertrauliche Konfigurationsmuster ohne Kundendaten zur Weiterentwicklung der Plattform verwenden.
7.Verantwortung des Kunden
7.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Kundenkonfiguration, seine Kundendaten und alle Ergebnisse, die daraus entstehen. Das gilt unabhängig davon, ob die Konfiguration vom Kunden selbst, von einem KI-Assistenten, von Dritten oder von Baldux im Rahmen einer Support- oder Managed-Leistung erstellt wurde.
7.2 Insbesondere ist allein der Kunde verantwortlich für:
- die fachliche, rechnerische, steuerliche und rechtliche Richtigkeit von Formeln, Preisen, Rabatten, Steuersätzen, Währungen und Rundungen;
- Nummernkreise, Belegnummern und Rechnungsinhalte sowie die Einhaltung von Rechnungs-, Buchführungs- und Aufbewahrungsvorschriften, etwa GoBD, Umsatzsteuerrecht, E-Rechnungspflichten, BAO oder GeBüV, einschliesslich der Verfahrensdokumentation;
- Buchungssätze, Kontenzuordnungen und Exporte an Buchhaltung, Steuerberatung, Banken oder Behörden;
- Chargen, Seriennummern, Mindesthaltbarkeits- und Verfallsdaten, Rückverfolgbarkeit, Lagerbestände und deren Bewertung, Rückrufe;
- die Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften, etwa Lebensmittel-, Getränke-, Alkohol-, Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Gefahrgut-, Zoll- oder Exportkontrollrecht;
- Benutzer, Rollen, Rechte, Passwörter und API-Token seiner Instanz sowie die Nutzung angebotener Sicherheitsfunktionen, etwa einer Mehrfaktor-Authentifizierung, sobald die Plattform sie anbietet;
- die Prüfung und das Testen jeder Konfiguration vor der Freigabe und vor dem produktiven Einsatz;
- regelmässige eigene Exporte geschäftskritischer Daten, mindestens wöchentlich, zusätzlich zur Datensicherung durch Baldux;
- die Rechtmässigkeit der Kundendaten und ihrer Verarbeitung, einschliesslich der Übermittlung an KI-Assistenten und Drittdienste.
7.3 Der Kunde benennt eine fachlich verantwortliche Person für seine Instanz. Baldux prüft Kundenkonfigurationen, Vorgaben und Kundendaten nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmässigkeit und ist dazu nicht verpflichtet, auch nicht, wenn Baldux sie im Rahmen einer Support- oder Managed-Leistung sieht oder bearbeitet.
7.4 Mit der Freigabe oder der produktiven Nutzung übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Konfiguration.
8.API-Zugang und KI-Assistenten
8.1 Die Plattform enthält selbst keine KI-Funktion, sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes ausweist. Der Kunde kann mit API-Token externe Programme und KI-Assistenten anbinden.
8.2 Alle Handlungen, die mit einem API-Token oder Zugang des Kunden vorgenommen werden, gelten als Handlungen des Kunden, auch wenn ein KI-Assistent oder ein anderes Programm sie ausführt. Das umfasst insbesondere das Anlegen, Ändern und Löschen von Konfigurationen und Daten.
8.3 Der Kunde wählt KI-Assistenten auf eigene Verantwortung aus, schliesst die nötigen Verträge mit deren Anbietern und stellt sicher, dass er Kundendaten an sie übermitteln darf. Er vergibt API-Token mit den geringsten nötigen Rechten und widerruft sie, sobald sie nicht mehr gebraucht werden.
8.4 KI-Assistenten können fehlerhafte, unvollständige oder unerwartete Änderungen vornehmen. Der Kunde prüft jeden Vorschlag vor der Umsetzung und jedes Ergebnis vor dem produktiven Einsatz. Baldux übernimmt keine Gewähr für Ergebnisse von KI-Assistenten, auch nicht, wenn Baldux einen KI-Assistenten im Auftrag des Kunden bedient.
8.5 Bindet Baldux künftig eine KI-Funktion in die Plattform ein, gilt diese als Beta-Funktion, bis die Leistungsbeschreibung sie ausdrücklich aufnimmt. Der eingesetzte Anbieter wird vorher in der Liste der Unterauftragsbearbeiter genannt.
9.Schnittstellen, Public Apps und Custom Apps
9.1 Für die in der Acceptable Use & AI Policy genannten Dienste darf der Kunde keine Custom Apps einrichten; die Anbindung ist nur über Public Apps zulässig, sobald diese angeboten werden. Baldux ist nicht verpflichtet, Public Apps anzubieten.
9.2 Custom Apps richtet der Kunde auf eigene Verantwortung ein. Baldux stellt nur den Konnektor bereit. Der Kunde ist verantwortlich für Verträge, Zugangsdaten, Berechtigungen, Mapping und Datenflüsse.
9.3 Drittdienste können ihre Schnittstellen jederzeit ändern, drosseln oder abschalten. Baldux haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder fehlerhafte Daten von Drittdiensten und schuldet keine Anpassung von Custom Apps. Public Apps darf Baldux ändern oder einstellen.
10.Nicht freigegebene Einsatzbereiche
10.1 Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung ist XGait nicht freigegeben für: GxP-regulierte Prozesse (etwa nach EU-GMP-Leitfaden Anhang 11 oder 21 CFR Part 11); die Verwendung als oder in einem Medizinprodukt oder im Qualitätsmanagementsystem eines Medizinprodukteherstellers; Registrierkassen- und Barzahlungsfunktionen; Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Meldungen an Sozialversicherungen oder Behörden; die Erbringung von Zahlungsdiensten oder die Verwaltung von Kundengeldern; Hochrisiko-Anwendungen nach der EU-KI-Verordnung; sicherheitskritische Steuerungen von Maschinen oder Anlagen.
10.2 Nutzt der Kunde XGait dennoch in diesen Bereichen, trägt er dafür allein die Verantwortung. Ansprüche gegen Baldux sind insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.Verfügbarkeit, Ausfälle und Mängel
11.1 Baldux schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit und keine fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Nutzung. Baldux betreibt die Plattform mit angemessener Sorgfalt.
11.2 Wartungen kündigt Baldux möglichst an. Sicherheitsupdates und Notfallmassnahmen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen.
11.3 Baldux ist nicht verantwortlich für Störungen ausserhalb seines Einflussbereichs, insbesondere Ausfälle von Rechenzentren, Netzbetreibern und Drittdiensten, Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmassnahmen, behördliche Massnahmen, Pandemien, Streiks oder Naturereignisse (höhere Gewalt).
11.4 Ausfälle und Störungen berechtigen nicht zu Gutschriften, Entschädigungen oder Minderung, solange die Plattform in einem Kalendermonat nicht länger als 72 Stunden ununterbrochen vollständig unerreichbar ist.
11.5 Ist die Plattform länger als 7 Tage ununterbrochen vollständig unerreichbar, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen. Baldux erstattet dann im Voraus bezahlte Entgelte ab Beginn des Ausfalls anteilig. Weitere Ansprüche wegen Ausfällen bestehen nur nach Ziffer 13.
11.6 Die Plattform wird im jeweiligen Entwicklungsstand bereitgestellt. Fehlende Funktionen, Funktionswünsche, Grenzen der Konfigurierbarkeit, Leistungsgrenzen und Änderungen durch Weiterentwicklung sind keine Mängel. Ein Mangel liegt nur vor, wenn eine in der Leistungsbeschreibung genannte Funktion reproduzierbar gar nicht oder grundlegend anders arbeitet als dort beschrieben und die Ursache nicht in der Kundenkonfiguration, in Eingaben, KI-Assistenten, Custom Apps, Drittdiensten oder Beta-Funktionen liegt.
11.7 Der Kunde meldet Mängel unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Entdeckung, in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Die Meldung ist kostenlos. Ob, wie und wann Baldux einen Mangel behebt, entscheidet Baldux nach eigenem Ermessen, etwa durch Korrektur, Umgehungslösung oder ein späteres Update. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz bestehen nicht. Macht ein Mangel die Nutzung der Plattform insgesamt unmöglich und findet Baldux innerhalb von 30 Tagen nach der Meldung keine Umgehung, kann der Kunde fristlos kündigen. Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt, berechnet Baldux den Analyseaufwand nach Ziffer 15.
12.Beta-Funktionen
Beta-Funktionen stellt Baldux ohne jede Zusage zur Verfügung. Sie können fehlerhaft sein, sich ändern oder ohne Ankündigung wegfallen. Für Beta-Funktionen bestehen keine Mängelrechte, und Baldux haftet dafür nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13.Haftung
13.1 Baldux haftet nur für Schäden, die Baldux vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
13.2 Die Haftung für Hilfspersonen, insbesondere Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Unterauftragsbearbeiter, Hosting-Anbieter und Anbieter von KI-Assistenten, ist vollständig ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig (Art. 101 Abs. 2 OR).
13.3 Soweit Baldux trotz Ziffer 13.1 und 13.2 haftet, ist die Haftung für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen auf die vom Kunden in den 3 Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Nettoentgelte für die Plattform begrenzt, höchstens auf CHF 5'000. Für Support- und Managed-Leistungen gilt die Grenze der Bedingungen für Support und Managed-Leistungen.
13.4 Ausgeschlossen ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für: entgangenen Gewinn, Umsatzausfall und nicht realisierte Einsparungen; Betriebsunterbrechung und Produktionsausfall; mittelbare Schäden und Folgeschäden; Verlust oder Verfälschung von Daten über die Kosten der Wiederherstellung aus der letzten vorhandenen Datensicherung hinaus; Steuernachforderungen, Zinsen, Säumniszuschläge, Bussen und Verwaltungssanktionen; Kosten für Rückrufe, Warnungen oder Vernichtung von Waren; Ansprüche Dritter gegen den Kunden; Reputationsschäden.
13.5 Baldux haftet nicht für Schäden, die auf der Kundenkonfiguration, auf Handlungen über API-Token des Kunden einschliesslich KI-Assistenten, auf Vorgaben oder Freigaben des Kunden, auf Custom Apps, Drittdiensten, Kundendaten, Beta-Funktionen oder auf einer Nutzung nach Ziffer 10 beruhen.
13.6 Der Kunde muss Schäden unverzüglich melden und alles Zumutbare tun, um sie gering zu halten, insbesondere durch eigene Datenexporte und die Prüfung von Ergebnissen.
13.7 Unberührt bleiben die Haftung für Tötung, Körperverletzung und Gesundheitsschädigung sowie die zwingende Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz und nach vergleichbarem zwingendem Recht.
13.8 Die Beschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Hilfspersonen von Baldux.
14.Freistellung
Der Kunde stellt Baldux von allen Ansprüchen Dritter und Behörden sowie den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf seiner Kundenkonfiguration, seinen Kundendaten, Handlungen über seine API-Token, seinen Custom Apps, einer Nutzung nach Ziffer 10 oder einem Verstoss gegen diese AGB oder die Acceptable Use & AI Policy beruhen. Baldux informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche.
15.Support und Managed-Leistungen
15.1 Baldux schuldet keinen Support. Support, Managed-Leistungen, Beratung und Schulung erbringt Baldux nur auf Anfrage des Kunden und nur, soweit Baldux die Anfrage annimmt.
15.2 Supportleistungen per E-Mail, Ticket oder Zoom werden mit CHF 299 bzw. EUR 299 pro Stunde zuzüglich MWST, soweit diese anfällt, abgerechnet, minutengenau nach tatsächlichem Aufwand. Es gelten die Bedingungen für Support und Managed-Leistungen.
15.3 Kostenlos sind nur die Meldung von Mängeln der Plattform nach Ziffer 11.7 und Anfragen zu Vertrag und Abrechnung.
16.Datenschutz
Soweit Baldux personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag unter /avv. Er ist Bestandteil dieses Vertrags. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
17.Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für diesen Vertrag, auch nach Vertragsende. Baldux darf den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenz nennen.
18.Preise und Zahlung
18.1 Es gelten die Preise des Angebots, des Bestellformulars oder der Preisliste bei Vertragsschluss. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Kunden mit Sitz in der Schweiz zahlen in CHF, alle übrigen Kunden in EUR. Leistungen an Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz und Liechtensteins werden ohne Schweizer Mehrwertsteuer abgerechnet; für Kunden in der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren, der Kunde teilt dazu seine USt-IdNr. mit. Allfällige weitere Steuern und Abgaben im Land des Kunden trägt der Kunde.
18.2 Plattformentgelte sind monatlich bzw. jährlich im Voraus fällig, Support- und Managed-Leistungen monatlich nachträglich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR) und schuldet Verzugszins von 8 % pro Jahr.
18.3 Ist der Kunde mehr als 30 Tage im Verzug, darf Baldux den Zugang nach Ankündigung mit einer Frist von 7 Tagen sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
18.4 Baldux darf die Preise mit einer Ankündigung von 2 Monaten zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anpassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % kann der Kunde auf den Zeitpunkt der Erhöhung kündigen.
18.5 Zahlt der Kunde per Karte, Lastschrift oder über einen anderen Zahlungsdienstleister, ermächtigt er Baldux, fällige Beträge darüber einzuziehen, und hält das Zahlungsmittel gültig. Schlägt eine Belastung fehl oder wird eine Zahlung zurückgebucht, darf Baldux den Zugang sofort sperren; der Kunde trägt die Rückbuchungsgebühren, und die Forderung bleibt bestehen.
18.6 Baldux darf für jede Mahnung nach Verzugseintritt CHF 30 berechnen. Die Kosten eines Inkassobüros, einer Betreibung, eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder eines Anwalts zur Durchsetzung fälliger Forderungen trägt der Kunde, soweit gesetzlich zulässig.
18.7 Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs betrifft den Zugang zur Plattform. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten; wird der Vertrag wegen Zahlungsverzugs beendet, gilt Ziffer 20.
19.Laufzeit, Kündigung und Sperre
19.1 Monatspläne laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats kündbar. Jahrespläne verlängern sich um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Abweichende Laufzeiten im Bestellformular gehen vor.
19.2 Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für Baldux liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen, schweren Verstössen gegen Ziffer 5, Ziffer 10 oder die Acceptable Use & AI Policy, oder wenn die Leistung aus rechtlichen Gründen nicht mehr erbracht werden darf.
19.3 Bei Gefahr für die Sicherheit der Plattform, anderer Kunden oder Dritter darf Baldux Funktionen, API-Token oder Zugänge sofort sperren und informiert den Kunden unverzüglich.
20.Vertragsende und Datenexport
20.1 Der Kunde kann Kundendaten jederzeit selbst exportieren, die Kundenkonfiguration nach Ziffer 6.2. Nach Vertragsende steht der Export noch 30 Tage zur Verfügung. Danach löscht Baldux die Instanz; Datensicherungen werden im regulären Zyklus überschrieben.
20.2 Für Kunden, für die Kapitel VI der EU-Datenverordnung (Data Act) gilt, gelten zusätzlich die Regeln der Datenexport & Switching Policy.
21.Änderungen dieser AGB und der Vertragsdokumente
21.1 Baldux darf ohne Zustimmung des Kunden ändern: die Leistungsbeschreibung im Rahmen von Ziffer 4.3, die Acceptable Use & AI Policy, die Liste der Unterauftragsbearbeiter nach dem AVV und die technischen und organisatorischen Massnahmen, soweit das Schutzniveau nicht sinkt. Ebenso darf Baldux diese AGB ändern, soweit dies nötig ist, um neue gesetzliche Vorgaben oder behördliche Anordnungen umzusetzen, oder soweit die Änderung den Kunden nur begünstigt. Baldux teilt solche Änderungen per E-Mail mit.
21.2 Alle anderen Änderungen dieser AGB teilt Baldux mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Die neue Fassung gilt, sobald der Kunde sie annimmt, insbesondere durch Bestätigung in der Plattform. Baldux darf die weitere Nutzung der Plattform ab dem Stichtag von dieser Bestätigung abhängig machen. Nimmt der Kunde die neue Fassung nicht an, gilt bis zum Vertragsende die bisherige Fassung; beide Parteien können den Vertrag dann mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende kündigen.
22.Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.
22.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Küssnacht am Rigi, Kanton Schwyz, Schweiz. Baldux darf Kunden mit Sitz in der Schweiz, der EU oder dem EWR auch an deren Sitz verklagen. Für Kunden mit Sitz ausserhalb der Schweiz, der EU und des EWR gilt stattdessen: Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden unter Ausschluss der staatlichen Gerichte endgültig durch ein Schiedsgericht nach der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung (Swiss Rules) des Swiss Arbitration Centre entschieden; Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich; es entscheidet ein Einzelschiedsrichter im beschleunigten Verfahren; Verfahrenssprache ist Deutsch oder, auf Verlangen einer Partei, Englisch. Diese Regel gilt für beide Parteien gleich.
22.3 Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Baldux übertragen. Baldux darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Erwerber des Geschäftsbereichs übertragen.
22.4 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.
22.5 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, gilt an ihrer Stelle, was dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und zulässig ist; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.
22.6 Sanktionen und Exportkontrolle. Der Kunde bestätigt, dass weder er noch seine Eigentümer oder Nutzer auf einer Sanktionsliste der Schweiz, der EU, des Vereinigten Königreichs, der UNO oder der USA stehen, und dass er XGait nicht in oder für Länder, Gebiete oder Personen einsetzt, die solchen Sanktionen unterliegen. Bei einem Verstoss darf Baldux den Zugang sofort sperren und den Vertrag fristlos kündigen.
22.7 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information; massgeblich ist die deutsche Fassung.